Steuernews
Grundbesitzende Gesellschaft: Keine erweiterte Kürzung für einen Treuhänder
Für vermögensverwaltende Gesellschaften ist die sogenannte erweiterte gewerbesteuerliche Grundstückskürzung ein geläufiger Begriff. Sie soll gewerbesteuerpflichtige Unternehmen, die nur eigenen Grundbesitz vermieten, mit privaten Vermietern gleichstellen, da die Vermietung im Privatbereich nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Gewerbesteuer sind allerdings sehr eng gefasst. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste entscheiden, ob diese im Streitfall gegeben waren.
06.03.2026
Dividende: Keine Gewerbesteuerfreiheit von Gewinnausschüttungen privilegierter Einrichtungen
Wenn Sie gewerblich tätig sind, unterliegen Sie grundsätzlich auch der Gewerbesteuer. Das Gewerbesteuergesetz sieht jedoch für bestimmte Einrichtungen Steuerbefreiungen vor, obwohl diese dem Grunde nach gewerbesteuerpflichtig wären. Dabei wird zwischen persönlichen Befreiungen, die sämtliche Einkünfte erfassen, und sachlichen Befreiungen, die nur bestimmte Einkünfte betreffen, unterschieden. Im Streitfall vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) war zu klären, ob die Steuerbefreiung auch für eine bezogene Dividende galt.
28.02.2026
Grundstücksunternehmen vermietet Kaufhaus: Mitvermietung eines Lastenaufzugs bringt erweiterte Gewerbesteuerkürzung nicht zu Fall
Wenn ein Gewerbebetrieb Immobilien in seinem Betriebsvermögen hält, kann er seine als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer von seinem für die Gewerbesteuer relevanten Gewerbeertrag abziehen. Reine Grundstücksunternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, können alternativ die sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung vornehmen; d.h., sie können ihren Gewerbeertrag um den Teil kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt, so dass eine Doppelbesteuerung mit Gewerbe- und Grundsteuer in vollem Umfang vermieden wird.
24.02.2026
Grundstücksunternehmen: Halten von Oldtimern schließt erweiterte Gewerbesteuerkürzung aus
Hält ein Gewerbebetrieb Grundbesitz in seinem Betriebsvermögen, kann er seine als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer von seinem für die Gewerbesteuer relevanten Gewerbeertrag abziehen. Reine Grundstücksunternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, können alternativ eine sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung vornehmen, d.h. sie können ihren Gewerbeertrag um den Teil kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt, so dass eine Doppelbesteuerung in vollem Umfang vermieden wird.
18.01.2026
Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen: Vermietung von möbliertem Wohnraum gefährdet nicht die erweiterte Gewerbesteuerkürzung
Wenn ein Gewerbebetrieb Immobilien in seinem Betriebsvermögen hält, kann er seine als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer von seinem für die Gewerbesteuer relevanten Gewerbeertrag abziehen. Reine Grundstücksunternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, können alternativ eine sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung vornehmen, d.h. sie können ihren Gewerbeertrag um den Teil kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt, so dass eine Doppelbesteuerung in vollem Umfang vermieden wird.
16.01.2026
Keine berufsbildende Einrichtung: Selbständig unterrichtender Lehrer ist nicht von der Gewerbesteuer befreit
Private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen sind von der Gewerbesteuer befreit, soweit sie unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen erbringen. Voraussetzung ist, dass sie entweder als Ersatzschulen anerkannt sind oder auf einen Beruf bzw. eine staatliche Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.
15.12.2025
Im Nachgang zur Pandemie: Gewerbesteuer auf den Gewinn aus einem Testzentrum
Die Zeiten, als viele von uns "Stammgast" im Corona-Testzentrum waren, sind vorbei. Auch vor der Pandemie gab es dieses Geschäftsfeld noch nicht. Allerdings sind nun im Nachhinein die Einkünfte aus diesen Testzentren zu versteuern. In der Regel haben sich hieraus Gewinne ergeben. Es stellt sich daher die Frage, ob bei dem Betrieb eines Testzentrums eine selbständige Tätigkeit oder ein Gewerbebetrieb vorliegt. Von der Beantwortung dieser Frage hängt die Gewerbesteuer ab. Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) musste hierüber kürzlich entscheiden.
12.12.2025
Gewerbesteuer: Einnahmen der Gemeinden steigen moderat an
Die Gemeinden in Deutschland haben 2024 rund 75,3 Mrd. EUR aus der Gewerbesteuer eingenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, verzeichneten sie damit ein leichtes Plus von rund 0,2 Mrd. EUR oder 0,2 % gegenüber dem Vorjahr. Damit wurde auch 2024 ein neuer Rekord bei den Gewerbesteuereinnahmen erreicht. Nach einem Rückgang im ersten Corona-Jahr 2020 waren die Gewerbesteuereinnahmen bereits in den Jahren 2021 bis 2023 auf neue Höchststände gestiegen (seit Beginn der Zeitreihe ab 1991).
14.11.2025
Rückversicherungsunternehmen: Zinsen auf Depotverbindlichkeiten müssen gewerbesteuerlich hinzugerechnet werden
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer muss der Gewinn aus Gewerbebetrieb um bestimmte Hinzurechnungen erhöht werden, um zuvor abgesetzte Beträge gewerbesteuerrechtlich teilweise wieder zu neutralisieren. Hinzurechnungen sind nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) beispielsweise für Entgelte für Schulden vorzunehmen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass es für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen bei der Hinzurechnung von Schuldzinsen keine dem Bankenprivileg vergleichbare Ausnahme gibt.
09.11.2025
Komfortzimmer: Gewerbesteuerbefreiung für Wahlleistungen im Krankenhaus
Grundsätzlich unterliegen Körperschaften der Gewerbesteuer. Allerdings hat der Gesetzgeber bestimmte Einrichtungen von der Gewerbesteuer befreit. In der Regel werden daher bei den im Gesetz genannten Einrichtungen die gesamten Einkünfte nicht der Gewerbesteuer unterworfen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass nur bestimmte Arten von Einkünften - wie beispielsweise bei Krankenhäusern - von der Gewerbesteuer freigestellt sind. Im Streitfall musste das Finanzgericht Berlin-Brandenburg darüber entscheiden, ob für einen Teil der Einkünfte die Steuerbefreiung nicht anwendbar ist.
29.09.2025
Reha-Leistungen: Gewerbesteuerfreie Ergotherapiepraxis?
Ob eine gewerbliche oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, ist in vielen Fällen schwer zu unterscheiden. Zwar enthält das Gesetz eine Aufzählung von Berufen, bei denen eine selbständige Tätigkeit gegeben ist, diese ist jedoch nicht vollständig. Eine Einordnung durch einen Vergleich mit den ausdrücklich genannten Berufen erweist sich daher oft als schwierig. Aber warum ist diese Unterscheidung so wichtig?
05.09.2025
Vermietung und Verpachtung: Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht
Wenn Sie als Privatperson Objekte vermieten, erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Vermietet hingegen eine GmbH, an der nur Sie beteiligt sind, die Objekte, so muss die GmbH auf den erzielten Gewinn auch noch Gewerbesteuer zahlen. Liegt lediglich eine Vermögensverwaltung vor, kann eine Kürzung der Gewerbesteuer beantragt werden. Hierfür sind allerdings gewisse Voraussetzungen einzuhalten. Eine davon ist, dass keine Betriebsvorrichtungen mitvermietet werden. Das Finanzgericht Münster (FG) musste entscheiden, ob diese Regeln auch gelten, wenn eigentlich keine Gewinnerzielungsabsicht bei der Vermietung vorliegt.
27.08.2025