Im Nachgang zur Pandemie: Gewerbesteuer auf den Gewinn aus einem Testzentrum

12.12.2025

Weitere Beiträge aus der Rubrik “Gewerbesteuer”

Gewerbesteuer

Keine berufsbildende Einrichtung: Selbständig unterrichtender Lehrer ist nicht von der Gewerbesteuer befreit

Private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen sind von der Gewerbesteuer befreit, soweit sie unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen erbringen. Voraussetzung ist, dass sie entweder als Ersatzschulen anerkannt sind oder auf einen Beruf bzw. eine staatliche Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.

15.12.2025

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer: Einnahmen der Gemeinden steigen moderat an

Die Gemeinden in Deutschland haben 2024 rund 75,3 Mrd. EUR aus der Gewerbesteuer eingenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, verzeichneten sie damit ein leichtes Plus von rund 0,2 Mrd. EUR oder 0,2 % gegenüber dem Vorjahr. Damit wurde auch 2024 ein neuer Rekord bei den Gewerbesteuereinnahmen erreicht. Nach einem Rückgang im ersten Corona-Jahr 2020 waren die Gewerbesteuereinnahmen bereits in den Jahren 2021 bis 2023 auf neue Höchststände gestiegen (seit Beginn der Zeitreihe ab 1991).

14.11.2025

Gewerbesteuer

Rückversicherungsunternehmen: Zinsen auf Depotverbindlichkeiten müssen gewerbesteuerlich hinzugerechnet werden

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer muss der Gewinn aus Gewerbebetrieb um bestimmte Hinzurechnungen erhöht werden, um zuvor abgesetzte Beträge gewerbesteuerrechtlich teilweise wieder zu neutralisieren. Hinzurechnungen sind nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) beispielsweise für Entgelte für Schulden vorzunehmen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass es für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen bei der Hinzurechnung von Schuldzinsen keine dem Bankenprivileg vergleichbare Ausnahme gibt.

09.11.2025