Trading-GmbH – Die Vermögensverwaltende Spardose
Die Trading-GmbH liegt im Trend, immer mehr Trader setzen auf eine GmbH für ihre Investitionen. Die Trading-GmbH kann Vorteile bei der Besteuerung von Gewinnen aus dem Handel mit Aktien, ETFs oder anderen Fonds bringen. Während eine Privatperson 26,38% an Steuern auf die Gewinne zahlen müssen, kann eine Trading-GmbH von einem Steuersatz von 1,5 % profitieren. Was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
Was genau ist eine Trading-GmbH?
Bei der Trading bzw. der vermögensverwaltende GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die zum Geschäftszweck allein die Erzielung von Gewinnen aus Kapitalvermögen hat und sich langfristig für den Vermögenaufbau anbietet. Oftmals wird das Vermögen der GmbH in Wertpapieren angelegt und über Depots verwaltet, mit dem Ziel durch aktives Handeln an der Börse Gewinne zu erzielen und das Kapital der GmbH durch die beschränkte Haftung abzusichern. Dabei greift für die Form der GmbH ein geringerer Steuersatz, als es privat der Fall wäre, sodass die vermögensverwaltende GmbH gerne auch als „Spardosen-GmbH“ bezeichnet wird.
Steuerlicher Vorteil einer Trading-GmbH
Attraktiv ist die Gründung einer Trading-GmbH für Privatleute mit hohem Kapitalbesitz, um ihr Vermögen zu verwalten und schnell weiter auszubauen. Privatanleger dürfen in Deutschland pro Jahr nur 1.000 Euro an Dividenden, Zinsen und Gewinnen aus Wertpapierveräußerungen steuerfrei einstreichen. Darüber hinaus werden Kapitalerträge mit der Kapitalertragssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast liegt somit bei mind. 26,38%.
Für eine GmbH gelten andere Regeln. Da die Trading-GmbH eine eigenständige Person ist, unterliegt auch sie der Steuerpflicht. Insbesondere der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die Gewinne der GmbH werden mit ca. 15% Körperschaftsteuer und ca. 15% Gewerbesteuer besteuert, sodass sich eine Steuerlast von ca. 30% ergibt. Umsatzsteuer hingegen fällt bei einer klassischen Trading-GmbH nicht an, da der Handel mit Fonds, Kryptowährung und Wertpapieren umsatzsteuerfrei ist.
Verschiedene Gewinne der GmbH werden jedoch teilweise vollständig von der Steuer befreit.
Welche Steuervorteile bietet die Trading-GmbH bei Aktien?
Als Kapitalgesellschaft profitiert die Trading-GmbH von einer weitgehenden Steuerbefreiung für Gewinne, die beim Verkauf von Anteilen einer anderen Kapitalgesellschaft (Aktien) anfallen. Veräußerungsgewinnen von Aktien unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Sie werden jedoch zu 95% von der Steuer befreit, sodass auf die Gewinne aus Aktienverkäufen nur 5% Körperschaft- und Gewerbesteuer erhoben wird. Der effektive Steuersatz liegt somit bei rund 1,5%.
Dividenden werden grundsätzlich komplett besteuert, weswegen die Trading-GmbH für Investoren, die auf regelmäßig anfallende Dividenden setzen, meist eher unattraktiv ist. Dividenden sind Ausschüttungen, die eine Firma an ihre Anteilseigner abgibt. Insofern der GmbH aber mehr als 15% der Anteile der Aktiengesellschaft gehören, ist die Besteuerung der Dividenden deutlich günstiger. Die wenigsten vermögensverwaltende GmbHs werden eine Beteiligung von mehr als 15 % an einem an der Börse platzierten Unternehmen halten. Sollten Sie jedoch Anteile an einer Kapitalgesellschaft von mehr als 15 % halten (z.B. operative GmbH), können hier bei steueroptimierter Gestaltung erhebliche Liquiditäts- und Steuervorteile generiert werden.
Besteuerung von ETFs und andere Fonds
Sollten Sie etwas passiver investieren möchten, können Sie von der steuerlichen Behandlung von ETFs profitieren. Wenn ein ETF im Privatvermögen gehalten wird und dieser mit Gewinn verkauft wird, wird dieser Gewinn mit einem Steuersatz von 17,58% besteuert. Im Anlagevermögen einer vermögensverwaltenden GmbH hingegen fällt ein deutlich geringerer Steuersatz auf den Veräußerungsgewinn an. Bei Aktienfonds mit mehr als 51% Aktienanteilen ist der Gewinn zu 80% von der Körperschaftsteuer befreit. Auf die übrigen 20% der Erträge fallen dann 15% Körperschaftsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag. Bei der Gewerbesteuer werden nur 40% freigestellt. Der effektive Steuersatz für den Veräußerungsgewinn von ETFs in einer Trading-GmbH beläuft sich somit auf 12,17%.
Bei einer Investition in einen Mischfond, der nur zu 25 bis 50% aus Akteien besteht, würde die Steuerlast für eine natürliche Person bei 22,41% liegen. Für eine vermögensverwaltende GmbH wird der Mischfond hingegen mit 21,5% besteuert.
Erträge aus Immobilienfonds hingegen sind zu 60% steuerfrei, wenn die Fonds mindestens 51% ihres Kapitals in Immobilen bzw. Immobilien-Gesellschaften investieren. Sodass ein effektiver Steuersatz von 16,63% entsteht.
Bei Erträgen aus Rentenfonds greift keine Steuerbefreiung, sodass ein effektiver Steuersatz von 30,83% anfällt.
Trading-GmbH für Investitionen in Kryptowährung
Die Trading-GmbH kann auch für gewerbliche Kryptoinvestoren einen Mehrwert bieten. Kryptowährung sind digitale Zahlungs- oder Werteaufbewahrungsmittel auf der Grundlage eines Blockchain-Systems. Privatanleger müssen die erzielten Gewinne anhand ihres progressiven persönlichen Einkommensteuersatzes von bis zu 45% besteuern. Zusätzlich kann noch Gewerbesteuer anfallen, die aber bei der Einkommensteuer angerechnet werden kann.
Die Gewinne im Rahmen einer Trading-GmbH werden unabhängig von der Höhe des Gewinns anhand des festen Steuersatzes von ca. 30% besteuert. Der Steuersatz umfasst dabei die Körperschafts- und Gewerbesteuer. Je höher die erzielten Gewinne sind, desto höher ist somit auch der steuerliche Nutzen.
Bei der Vermögensverwaltung im Privatvermögen greift die einjährige Spekulationsfrist. Das heißt für Sie, dass Sie im Rahmen einer langfristigen Vermögensanlage lieber privat agieren sollten. Traden Sie jedoch mit der Absicht Gewinne zu erzielen, sollten Sie lieber im Rahmen einer GmbH agieren.
Vor- und Nachteile der Trading-GmbH
Eine GmbH bringt bestimmte Rechte, Pflichten und Kosten mit sich. Der größte Nachteil der GmbH sind die bei der Gründung anfallenden Kosten. Ebenso der Aufwand für den Jahresabschluss, Steuererklärung und Buchhaltung sowie die IHK-Mitgliedschaft oder die Bankgebühren. Nicht zu vergessen ist auch der administrative Aufwand, der eine solche GmbH mit sich bringt.
Außerdem stehen die Gewinne nicht sofort privat zur Verfügung, denn Vermögensübertragungen zwischen Privatpersonen und einer GmbH sind nicht in allen Fällen steuerneutral möglich. So werden die Gewinne an die Gesellschafter der GmbH mit maximal 25% versteuert. Sollten Sie planen ins Ausland zu ziehen, sollten Sie auch unbedingt die Wegzugsbesteuerung im Blick haben.
Vorteile hingegen sind insbesondere die Haftungsbeschränkung auf das eingezahlte Stammkapital. Des Weiteren können alle Kosten bzw. Aufwände (bspw. Depot- und Ordergebühren), die der GmbH entstehen, steuerlich angesetzt werden.
Die vermögensverwaltende GmbH kann einen deutlichen Steuervorteil bei Veräußerungsgewinnen von Aktien für sich nutzen. Dabei besteht der Vorteil im Grunde darin, dass die GmbH aufgrund der geringeren Gesamtbesteuerung einen größeren Anteil der Gewinne reinvestieren kann. Gerade bei Vorliegen eines hohen Investmentkapitals oder der Möglichkeit regelmäßiger Zuflüsse (z.B. über Gewinnausschüttungen aus operativen Kapitalgesellschaften), kann eine Trading-GmbH jedoch große Liquiditätsvorteile gewähren und somit ein wichtiger Vermögensbaustein (z.B. für die Altersvorsorge) sein. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie uns gerne kontaktieren.