Neuerungen im Lohn 2024

21. November 2023 | Geschrieben von Michael

Mit großen Schritten nähern wir uns dem Jahresende. In fünf Wochen ist bereits Weihnachten und es kehrt ein wenig Ruhe in den sonst oft so hektischen Alltag ein.
Aufgrund der Feiertage müssen alle Gehälter bis zum 20. Dezember 2023 abgerechnet sein, um die Meldungen an die Krankenkassen fristgerecht vornehmen zu können. Bitte unterstützen Sie uns dabei, indem Sie uns rechtzeitig alle Änderungen für den Dezember mitteilen. Dafür danken wir Ihnen im Voraus.

Das Kalenderjahr 2024 hält wieder etliche Änderungen für uns bereit:

Die größte Änderung ist hierbei die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 € pro Stunde. Dadurch wird steigt ebenfalls die Grenze für Minijobber von bisher 520 € auf 538 € an. Damit liegt die monatliche Arbeitszeit für Minijobber bei 43,35 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit bei 10 Stunden. Bitte informieren Sie Ihre Angestellten darüber und überprüfen Sie die in den Arbeitsverträgen hinterlegte Arbeitszeit. Wurde in den Arbeitsverträgen keine Arbeitszeit vereinbart, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Stundennachweise zu führen.

Der sogenannte Übergangsbereich verschiebt sich auf 538,01 € bis 2.000 €.

Auch in der Sozialversicherung gibt es Veränderungen:

So steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 1,7%.

In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden Beiträge bis zu einem Betrag von 7.550 € im Westen und 7.100 € im Osten fällig. Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt bundeseinheitlich auf 5.175 € pro Monat.

Die Versicherungspflichtgrenze steigt im kommenden Jahr von 66.000 € auf 69.300 € Jahreseinkommen. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich privat versichern.

Ob sich die monatlichen Beitragssätze ändern, ist bisher noch nicht bekannt.

Ebenfalls angepasst werden die monatlichen Sachbezugswerte für Essen und freie Unterkunft. Ab dem 01. Januar 2024 gelten folgende monatlichen Werte:

· Freie Unterkunft: 278 €
· Frühstück: 65 €
· Mittag- und Abendessen je 124 €

Das Kindergeld soll bei 250 € je Kind bleiben.

Ein großes Thema, das noch diskutiert wird, ist die geplante Kürzung der Einkommensgrenze beim Kindergeld. So sollen Paare und Alleinerziehende nur noch bis zu einem Jahreseinkommen von einheitlich 150.000 € Elterngeld beziehen können. Die soll alle Eltern betreffen, deren Kind(er) ab dem 01. Januar 2024 geboren werden. Alle Eltern, deren Kind(er) vor dem 01. Januar 2024 geboren werden, sollen noch unter die bisherige Regelung fallen (Ehepaare: 300.000 € und Alleinerziehende 250.000 € Jahreseinkommen).

Hier steht die Entscheidung jedoch noch aus.

Sobald die neuen Gesetzesbeschlüsse feststehen, werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Liebe Grüße Ihre
Mertens Schabow Steuerberatungsgesellschaft

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