Lohnoptimierung 2023/2023

4. Oktober 2023 | Geschrieben von Michael

Nun ist auch schon das Ende des 3. Quartals 2023 in Sicht. Im November, spätestens aber zum Beginn des Jahres 2024 beginnen bei vielen Arbeitgebern die Gehaltsverhandlungen. Im Hinblick auf den momentan herrschenden Fachkräftemangel überlegen viele Unternehmen, wie Sie Ihre guten Fachkräfte halten können und die Personalkosten im vernünftigen Rahmen bleiben.

Auch die immer noch recht hohe Inflationsrate von 6,1 % (Stand August 2023), die noch immer angespannten Energiepreise und die gestiegenen Beiträge in der Pflegeversicherung treiben nicht nur den Arbeitgebern, sondern auch den Arbeitnehmern weiterhin die Sorgenfalten auf die Stirn.

Also, was tun? Damit Ihre Gehaltsverhandlungen nicht so zäh verlaufen wie die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, stellen wir Ihnen einige sogenannte Benefits vor, wie z.B.Steuerfreie Sachbezüge bis maximal € 50 (Gutschein)Steuerfreie Sachgeschenke bis max. € 60 zu persönlichen Anlässen (Geburtstag, Jubiläum)Internetpauschale bis maximal € 50 pro Monat (+ 25 % pauschale Lohnsteuer)Erholungsbeihilfe bis zu € 156 für den Arbeitnehmer + € 104 für den Ehegatten + € 52 für jedes Kind (+ 25 % pauschale Lohnsteuer)Essenszuschuss i.H.v. € 6,90 pro Tag. Davon sind € 3,80 pauschal mit 25 % zu versteuern, € 3,10 bleiben steuerfrei.Fahrtkostenzuschuss zu öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. 49-Euro-Ticket) oder zum privaten PKWKITA-Zuschuss (steuer- & sozialversicherungsfrei)Jobrad anstelle eine Firmen-PKWInflationsausgleichsprämie, auch in monatlichen Teilbeträgen bis maximal € 3.000 pro Arbeitnehmer bis längstens 31.Dezember 2024Durch die Pauschalierung fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Beim Arbeitnehmer kommt die Leistung netto wie brutto an.

Damit bleibt bei den Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto übrig, ohne dass Ihre Personalkosten ins Unermessliche steigen.

Alle im Beispiel aufgeführten Zuschüsse müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vergütet werden.

Hier einmal ein Beispiel:

Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von € 2.700 möchte eine Lohnerhöhung von netto € 100 erhalten. Damit würde das Bruttogehalt um ca. € 220 steigen.

Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung liegt ab Juli bei ca. 23 %.
Bei der klassischen Variante steigen die Effektivkosten für Sie als Arbeitgeber um rd. € 271.

Stattdessen gewähren Sie Ihrem Arbeitnehmer einen steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug von € 50, kombiniert mit einem Internetzuschuss in Höhe von € 50 (+25 % pauschale Lohnsteuer).
Beim Arbeitnehmer kommen netto ebenfalls € 100 an, aber Ihre Effektivkosten steigen nur um ca. € 113, was für Sie eine Ersparnis von ca. € 158 bedeutet.
Dies auf 10 Arbeitnehmer angewendet, bedeutet eine Ersparnis von € 1.580 monatlich und € 18.960 jährlich.

So ergeben sich für Sie verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten wie z.B.Steuerfreier Sachbezug + InternetzuschussSteuerfreier Sachbezug + steuerfreie SachgeschenkeSteuerfreier Sachbezug + EssenszuschussFahrtkostenzuschuss + InflationsausgleichsprämieSteuerfreier Sachbezug + Internetzuschuss + FahrtkostenzuschussIn der Rezession streichen viele Unternehmen die Benefits, was u.E. aber genau der falsche Weg ist. Das gibt Ihnen wiederum die Chance, sich von den anderen Unternehmen abzuheben, Ihre Fachkräfte, an das Unternehmen zu binden und Neueinstellungen zu generieren.­­­­

In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne. Lassen Sie uns noch heute einen Termin vereinbaren.

Liebe Grüße Ihre
Mertens Schabow Steuerberatungsgesellschaft

Zurück zur Übersicht