Forschungszulage – Eine Chance für innovative Unternehmen

25. September 2023 | Geschrieben von Michael

Wir möchten Ihnen heute eine interessante Zulage des Bundes näherbringen:

Sie sind ein innovatives Unternehmen, welches Projekte zur Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung durchführt? Dann könnten Sie für die Forschungszulage berechtigt sein. Lassen Sie sich Bis zu 25 Prozent der Löhne und Gehälter Ihrer forschenden Mitarbeiter fördern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige unabhängig von Ihrer Unternehmensgröße oder Branche. Insbesondere für Startups, die von den klassischen Förderprogrammen meist ausgeschlossen sind, ist die Forschungszulage somit eine attraktive Finanzierung.

Welche Projekte sind förderfähig?

Gefördert werden Projekte sowohl zur Grundlagenforschung, industrielle Forschung als auch experimentelle Entwicklung. Die Förderung ist rückwirkend für Projekte mit einem Beginn nach dem 01. Januar 2020 möglich. Dabei müssen sie… auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse bzw. Fertigkeiten abzielen, es muss eine schöpferische Leistung nachgewiesen werden, die Aufgaben und Ziele müssen klar definiert sein, sodass Sie mit einem Arbeits- und Ressourcenplan arbeiten können, die Ergebnisse müssen übertragbar oder reproduzierbar sein, es müssen technologische Ungewissheiten gelöst bzw. technische Unsicherheiten geklärt werden. Weitere Hinweise und Beispiele zur Abgrenzung förderfähiger Vorhaben finden Sie in der Anlage.

Was sind förderfähige Kosten?

Grundsätzlich werden 25 Prozent der Löhn und Gehälter eigener forschender Mitarbeiter gefördert. Die Personalkosten zuzüglich der Arbeitgeber-Sozialversicherung dienen dabei als Bemessungsgrundlage. Bei Auftragsforschung hingegen gilt ein Fördersatz von 15 Prozent. Es können dabei Personal- und Sachkosten berücksichtigt werden.

Unternehmen können maximal 1 Million Euro Fördersumme jährlich erhalten. Diese wird mit der Körperschaft- oder Einkommensteuer durch das Finanzamt verrechnet.

Wie läuft die Beantragung der Forschungszulage?

Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Voraussetzung für den Antrag ist zunächst die Bescheinigung der Begünstigungsfähigkeit des Forschungsvorhabens. Diese wird bei der Bescheinigungsstelle beantragt und kann mehrere Forschungsvorhaben umfassen. Die Bewilligungsstelle beurteilt dann, ob dem Grunde nach einem begünstigten Prozess vorliegt. Insoweit dies der Fall ist, erhält das Unternehmen nach Abschluss der Prüfung die Bescheinigung. Der Grundlagenbescheid ist die Voraussetzung für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt.

Im Anschluss ist die Forschungszulage beim Finanzamt zu beantragen. Der Antrag kann nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind, gestellt werden. Somit ist bei mehrjährigen Fördervorhaben für jedes Wirtschaftsjahr ein Antrag auf Zulagengewährung beim Finanzamt zu stellen. Die Zulage wird nach Prüfung der Angaben im Antrag festgesetzt und im Rahmen der der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Sollte sich ein Überschuss ergeben, wird dieser als Erstattung ausgezahlt.

Alle Grundlagen können wir gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern. Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne! ­ ­ ­ ­

Liebe Grüße Ihre
Mertens Schabow Steuerberatungsgesellschaft

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