Die Holding-GmbH und ihre Steuervorteile

4. Oktober 2023 | Geschrieben von Michael

Wir möchten Ihnen heute die Vorzüge einer Holding näherbringen.

Die Holding-GmbH und ihre Steuervorteile

Wer sich in den sozialen Netzwerken aufhält, wird zwangsläufig nicht um den Begriff der Holding herumkommen. Es lassen sich immer mehr Videos und Blockeinträge über die Holding-Struktur finden, in denen insbesondere ihr steuerlichen Vorteile betont werden. Nicht ohne Grund ist die Holding eine immer häufige anzutreffende Form der Unternehmensstruktur. Wir zeigen Ihnen wie Sie als Inhaber einer GmbH mit der Holding-Struktur Ihre Steuerlast senken können.

Aufbau der Holding-Struktur

Wer umgangssprachlich von einer Holding spricht, meint die Holding-Struktur. Holding (engl.) bedeutet in diesem Zusammenhang „haltend“ und genau das definiert die Struktur. In der Regel besteht eine Holding-Struktur aus zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Wovon eine GmbH als Holdinggesellschaft (Muttergesellschaft) 100 % der Anteile der zweiten GmbH (Tochtergesellschaft) hält. Die Holding wiederum wird durch eine natürliche Person geführt und gehalten.

Welche Holding-Modelle gibt es?

In den meisten Fällen wird die Holding eine Finanzholding oder Managementholding sein. Die Finanzholding beteiligt sich lediglich an einer oder mehreren Gesellschaften, ohne Einfluss auf die Führung der Tochtergesellschaft zu nehmen. Sie ist damit nicht Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Die Managementholding erbringt darüber hinaus eine Managementleistung aus der Holding heraus an die Tochtergesellschaft und nimmt somit aktiv Einfluss auf diese. Sie ist damit Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Spardosen-Effekt

Wer sich mit der Holding beschäftigt, wird früher oder später auf die Aussage stoßen, dass bei einer Holding-Struktur keine Steuern mehr zu zahlen sind. Diese Aussage stimmt so leider nicht, vielmehr ermöglicht die Holding-Struktur einen Spardosen-Effekt. Wir erklären Ihnen, was es hierbei auf sich hat.

Dafür ist zunächst wichtig zu verstehen, welche Steuerlast bei einer Gewinnausschüttung an den Gesellschafter entsteht, wenn keine Holding Struktur vorhanden ist. Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer. Beides zusammen ergibt eine Steuerlast von ungefähr 30 %. Gewinnausschüttungen an die natürliche Person werden zusätzlich mit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag versteuert (Steuerbelastung von 26,375 %). Im Ergebnis kommt eine Steuerlast von rund 50 % zusammen.

Die hohe Steuerlast ist mit ein Grund dafür, dass die Gewinne in der GmbH verbleiben. Dieses Vorgehen birgt jedoch ein Risiko. Die GmbH-Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Wenn die GmbH solch hohe Gewinne erwirtschaftet, dass die Ausschüttung an die Gesellschafter zu einer hohen Steuerlast führen würde und auch das Geschäftsführergehalt keine Linderung verschaffen kann, bleiben die Gewinne meist in der GmbH. Beim Gewinnvortrag wächst das Vermögen jedoch kontinuierlich an. Im Haftungsfall haftet die GmbH mit diesem angewachsenen Vermögen, sodass doch eine indirekte Haftung der Gesellschafter eintritt, da ihr vorgetragener Gewinn untergeht.

Genau hier setzt nun der Spardosen-Effekt an. Die Tochtergesellschaft kann ihren Gewinn eines Jahres fast komplett steuerfrei an die Muttergesellschaft ausschütten. Genau hier setzt der Spardosen-Effekt der Holding-Struktur an. Werden die Gewinne der Tochtergesellschaft an die Holdinggesellschaft ausgeschüttet, ist dies effektiv zu 95 % steuerfrei, insofern die Mindestbeteiligung von 10 % an der Tochtergesellschaft vorliegt. Die restlichen 5 % werden als nicht abziehbare Betriebsausgaben behandelt und mit den durchschnittlichen 30 % Steuer belastet. Die Steuerbelastung auf Ebene der Holding beträgt damit lediglich 1,5 %.

Die Gesellschafter optimieren so die Höhe der Gewinnausschüttung und senken das Risiko im Falle eines Haftungseintritts. Die Steuerersparnis tritt jedoch nur dann ein, wenn die Ausschüttung in der Holding verbleibt. Wird die Ausschüttung an den Gesellschafter der Holding ausgeschüttet wird, diese Ausschüttung an die natürliche Person wieder mit insgesamt 50 % Steuern belastet. Die Gesellschafter können zudem die Möglichkeit nutzen, sich über die Holding in Form des Geschäftsführergehalt einen Teil des Gewinns steueroptimiert auszuzahlen.

Der Differenzbetrag von rund 20 % kann in der Holding für den Vermögensaufbau genutzt werden und in ein weiteres Investment fließen. Häufig wird dieses Geld zur Generierung von Zinserträgen, Dividenden oder anderen Kapitalerträgen verwendet. Wenn diese innerhalb der Holding gehalten werden, können diese Steuervorteile genießen. Dadurch können mehr Erträge im Portfolio verbleiben und wiederum in das Anfangskapital investiert werden. Die ersparten Steuern erhöhen so das investierte Kapital, auf das in Zukunft Zinsen generiert werden (Zinseszins). Holding-Strukturen werden oft als langfristiges Anlagevehikel genutzt, da sich der Zinseszins-Effekt über lange Zeiträume verstärkt und somit eine beschleunigte Kapitalakkumulation darstellt.

Vorteile beim Unternehmensverkauf

Darüber hinaus bietet die Holding-Struktur noch weitere Vorteile. Auch beim Unternehmensverkauf ergibt sich die Möglichkeit Steuern zu sparen. Wenn Anteile der operativen Tochtergesellschaft von der Holding verkauft werden, fallen nur ca. 1,5 % des Veräußerungsgewinnes an Steuern an, wohingegen die Besteuerung an eine natürliche Person als Gesellschafter bei ca. 30 % (aufgrund Teileinkünfteverfahren) liegen würde.
Besonders bei Startups, die nach ihrer Gründung zeitnah verkauft werden sollen, bietet sich bereits bei Gründung die Holding-Struktur an. Die Holding-Struktur kann auch nachträglich errichtet werden, wenn die übernehmende Gesellschaft (Holding) nach Einbringung über die Mehrheit der Stimmrechte (mehr als 50%) an der operativen Gesellschaft (Tochtergesellschaft) verfügt. Bei mehreren Gesellschaftern kann es herausfordern werden, für jeden eine eigene Holding zu etablieren, sodass es sinnvoller ist die Holding-Struktur direkt bei Gründung zu errichten.

Bei der nachträglichen Errichtung ist außerdem für den steuerfreien Verkauf die Frist von sieben Jahren zu beachten. Wenn diese vollständig abgelaufen sind, kann die Holding eine vorher vom Gesellschafter privat gehaltene Beteiligung steuerfrei verkaufen. Deshalb kann die Holding-Struktur trotz zunächst fehlender Verkaufsabsicht sinnvoll sein, da durch die Sperrfrist bei späterer Errichtung die Steuervorteile nicht vollständig genutzt werden können.

Vorteile bei Betriebsimmobilien

Auch bei Betriebsimmobilien ergeben sich durch die Holding-Struktur Vorteile, die sich aus der Trennung von Vermögenswerten, Risikomanagement und steuerlichen Überlegungen ergeben.
Die Tochtergesellschaft (Immobilien-GmbH) erwirbt Immobilen und vermietet diese zu Wohnzwecken an fremde Dritte. In Fällen vermögensverwaltender Tätigkeiten wie der Vermietung von Immobilien zu Wohnzwecken besteht die Möglichkeit zur Gewerbesteuerkürzung. Das bedeutet das die Steuerlast auf die Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag gekürzt wird.

Nachteile der Holding-Struktur

Zwei Kapitalgesellschaften bedeuten jedoch auch mehr Arbeit und höhere Kosten. Der angesparte Gewinn unterliegt auch auf Ebene der Holding der Besteuerung (1,5 % im Zeitpunkt der Ausschüttung). Somit fallen Verwaltungskosten bei der Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen, des handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlusses an. Auch nicht zu vergessen sind weitere Verwaltungskosten und Mitgliedsbeiträge wie bei der IHK. Außerdem kostet die gleichzeitige Gründung von mindestens zwei Unternehmen auch mehr Geld. Für eine GmbH müssen schließlich 12.500 EUR aufgebracht werden. Natürlich besteht auch die Möglichkeit die Holding-Struktur mit Hilfe einer UG zu errichten. Für diese wird lediglich 1 EUR benötigt.

Nicht immer ist eine Holding-Struktur sinnvoll. Sollte das Vermögen für private Ausgaben benötigt werden oder ist ein Wegzug geplant, kann sich die Holding-Struktur als Nachteil erweisen. Ebenso bei der Schenkungs- oder Erbsteuer. Nicht zu vergessen ist auch die Abhängigkeit der Tochtergesellschaften. Ist die Existenz der Holding bedroht, trifft dies auch die Tochtergesellschaften.

Fazit

Die Holding-Struktur bietet aus steuerlicher Sicht viele Vorteile. Sie sollte jedoch nicht in jedem Fall errichtet werden, sondern immer individuell geprüft werden. Sie haben noch weitere Fragen zu der Holding-Struktur? Dann beraten wir Sie gerne.
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Liebe Grüße Ihre
Mertens Schabow Steuerberatungsgesellschaft

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