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Die Besteuerung von Kryptowährung in Deutschland: Was Sie wissen sollten
27.08.2025
Bitcoin, Ethereum, Tether und Co.: Immer wieder sorgen Kryptowährungen für Schlagzeilen. So können Sie (steuerlich) optimal anlegen!
Begriffe wie Blockchain, Coins und Wallets sind längst keine Nischenphänomene mehr. Immer mehr Menschen investieren in digitale Währungen, handeln aktiv oder nutzen sie als Zahlungsmittel. Doch während die Kurse auf dem Bildschirm höchst volatil steigen und fallen, bleibt eine Frage für viele offen: Wie werden Kryptowährungen eigentlich steuerlich behandelt? Unsere Erfahrung zeigt: Auch das Finanzamt schaut hier inzwischen ganz genau hin.
Das Wichtigste in Kürze
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Gewinne und Einkünfte aus Kryptowährungen unterliegen im Privatvermögen der persönlichen Einkommensteuer (0-45 % zzgl. Solidaritätszuschlag)
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Steuerfrei sind Gewinne, wenn:
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die Haltedauer mehr als ein Jahr beträgt oder
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der Gewinn unter 1.000 Euro im Jahr
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Steueroptimierung (z.B. Tax Loss Harvesting) sollten bis zum Jahresende erfolgen
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Abgrenzung zu gewerblichen Anlegern
Wie werden Gewinne aus Kryptowährung berechnet?
Gewinne aus Kryptowährung werden aus der Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Verkaufspreis berechnet. Ist das Ergebnis positiv, liegt ein Gewinn vor. Ist das Ergebnis hingegen negativ, wurde ein Verlust gemacht, den man ggf. steuerlich nutzen kann.
Wie werden Gewinne aus Kryptowährung besteuert?
Kryptowährung gelten in Deutschland als private Wirtschaftsgüter. Gewinne oder Einkünfte, die durch deren Nutzung erzielt werden, müssen im Rahmen der Einkommensteuer versteuert werden. Der Steuersatz richtet sich progressiv nach der Höhe des persönlichen Einkommens. Abzüge oder Freibeträge gibt es nicht
Zusätzlich kann der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% anfallen, wenn die Einkommensteuer über 18.130 Euro liegt.
Wann werden Steuern fällig?
Bei dem An- und Verkauf von Kryptowährungen greifen die gesetzlichen Vorgaben zum privaten Veräußerungsgeschäft. Maßgeblich ist sodann die sog. Spekulationsfrist:
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Haltedauer unter 1 Jahr: Gewinne sind steuerpflichtig, sofern sie über 1.000 Euro liegen.
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Haltedauer über 1 Jahr: Der Verkauf ist komplett steuerfrei, egal wie hoch der Gewinn ist.
Exkurs: Gewerblicher Handel und Krypto im Betriebsvermögen
Neben dem privaten Handel mit Kryptowährungen, bei dem die oben genannte Spekulationsfrist gilt, kann unter bestimmten Umständen auch eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen. Die Schwelle zum gewerblichen Trader ist nicht exakt gesetzlich definiert, wird jedoch von der Finanzverwaltung anhand folgender Kriterien beurteilt:
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Häufigkeit und Systematik der Transaktionen
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Hohes Transaktionsvolumen
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Einsatz von Fremdkapital
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Nutzung von Trading-Bots oder automatisierten Handelssystemen
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Auftreten mit erkennbarer Gewinnerzielungsabsicht und planmäßigem Vorgehen
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Professionelles Auftreten am Markt, z.B. durch den Betrieb einer Website, das Anbieten von Schulungen oder durch das Werben für bestimmte Strategien
Wird eine gewerbliche Tätigkeit angenommen, unterliegen alle Gewinne der Ertragssteuer Zudem kann eine Buchführungspflicht entstehen
Wichtig: Werden Kryptowährungen im Rahmen eines Unternehmens oder z. B. durch eine GmbH gehalten, gehören sie automatisch zum Betriebsvermögen. In diesem Fall sind sämtliche Gewinne aus An- und Verkauf voll steuerpflichtig, unabhängig von der Haltedauer. Die Spekulationsfrist von einem Jahr findet hier keine Anwendung.
Was ist steuerpflichtig und was nicht?
1. Ertagsteuerpflichte Vorgänge:
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Verkauf von Kryptowährung gegen Euro oder andere Fiat-Währungen
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Tausch von Kryptowährungen untereinander
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Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährungen
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Erhalt von Kryptowährung als Gehalt, Honorar oder für Dienstleistungen
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Einnahmen aus
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Staking, Lending, Mining, Masternodes
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NFTs, Airdrops, Hard-Forks mit Wertzuteilung, ICOs/IEOs, Bounties
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2. Ertragsteuerfreie Vorgänge
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Kauf von Kryptowährung mit Euro (Fiatgeld)
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Übertragungen zwischen eigenen Wallets oder Börsenaccounts
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Schenkungen (innerhalb des steuerlichen Freibetrags) oder Spenden
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Reine Hard- und Soft-Forks ohne wirtschaftlichen Mehrwert
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Exchange-Gebühren
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Cashback-Programme
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Verluste durch Scam oder Diebstahl (steuerlich nicht absetzbar, aber auch nicht steuerpflichtig)
Steueroptimierungsmöglichkeiten
1. Tax Loss Harvesting
Verluste aus Kryptowährungen können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Um dies im Rahmen der Einkommensteuererklärung nutzen zu können, müssen die verlustreichen Positionen bewusst vor Jahresende verkauft werden. Sonst bleibt nur der Verlustvortrag ins Folgejahr. Bei kurzfristigen Anlegern lässt sich so das steuerpflichtige Einkommen reduzieren.
2. Einjährige Spekulationsfrist
Wer Kryptowährung mehr als ein Jahr hält, kann diese anschließend steuerfrei verkaufen. Dies sogar unabhängig von der Höhe des Gewinns. Wichtig dabei ist, dass auch der Tausch von Coins (z.B. Bitcoin zu Ethereum) als steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang gilt, falls die Haltefrist nicht überschritten wurde.
3. Freigrenzen
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1.000 Euro jährlich für private Veräußerungsgeschäfte.
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256 Euro jährlich für Einkünfte aus laufenden Erträgen (z.B. Staking, Lending oder Mining).
Achtung: Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Betrag!
Dokumentation: So behalten Sie den Überblick
Die Finanzämter fordern zunehmend detaillierte Nachweise zu Krypto-Aktivitäten. Daher ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich:
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Übersicht über alle Wallets mit Beständen zum Jahresende
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Protokollierung von Transaktionen (Käufe, Verkäufe, Swaps etc.)
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Nachweise zu Kauf- und Verkaufspreise inkl. Zeitpunkte
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Erfassung von Transaktionskosten und Exchange-Gebühren
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Sicherung von Zugangsdaten und Account-Informationen bei zentralen Börsen
Die Investition in Kryptowährung kann steuerlich komplex, aber mit guter Planung auch gut steuerbar sein. Wer Fristen kennt, rechtzeitig handelt und sauber dokumentiert, kann unnötige Steuerbelastungen vermeiden oder sogar Vorteile nutzen.
Kontaktieren Sie uns gerne, damit wir mit Ihnen zusammen Ihre nächsten Schritte zu den Themen Investments und Vermögensaufbau zu planen!
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