Parteispenden: Ab 2026 verdoppelt sich der Steuervorteil
02.07.2026
Wer politische Parteien finanziell unterstützt, tut dies meist aus Überzeugung - der Staat belohnt dieses Engagement jedoch zusätzlich durch deutliche Steuervorteile. Spenden und Mitgliedsbeiträge an anerkannte politische Parteien konnten bis einschließlich 2025 bis zu einer Höhe von 1.650 € pro Jahr (bei Zusammenveranlagung: bis 3.300 €) zur Hälfte direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden - die jährliche Steuerersparnis betrug somit bis zu 825 € (bei Zusammenveranlagung: bis 1.650 €).
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde dieser sog. Direktabzug von Parteispenden nun verdoppelt: Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 lassen sich Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien nun bis zu 3.300 € pro Jahr (bei Zusammenveranlagung: bis 6.600 €) zu 50 % von der Steuer abziehen - die jährliche Steuerersparnis beträgt somit nun bis zu 1.650 € (bei Zusammenveranlagung: bis 3.300 €).
Neben dem Direktabzug existiert noch ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug, der ebenfalls verdoppelt wurde: Die jährlichen Beträge der Parteispenden, die über den Höchstbetrag für den Direktabzug hinausgehen, können auch ab 2026 weiterhin als reguläre Sonderausgaben abgezogen werden. Dieser zusätzliche Abzug ist ab 2026 für Beträge bis zu 3.300 € (bei Zusammenveranlagung bis 6.600 €) möglich; bis einschließlich 2025 lag der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug noch bei 1.650 € (bei Zusammenveranlagung: 3.300 €).
2026 lassen sich in der Summe also Parteispenden von bis zu 6.600 € absetzen (bei zusammenveranlagten Paaren: bis 13.200 €).
Hinweis: Als Nachweis genügt bei Spenden bis 300 € in der Regel ein Kontoauszug. Für höhere Beträge ist hingegen eine Zuwendungsbestätigung der Partei nötig.
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