Gold und Silber 2026: Kennzahlen für die Wertermittlung von Edelmetall
04.03.2026
Gut zu wissen für Anleger und Münzsammler: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nicht nur die Spielregeln für die Umsatzsteuer auf Sammlermünzen aus Edelmetallen für 2026 festgelegt, sondern auch die Gold- und Silberpreise bekanntgegeben, die darüber entscheiden, wann der ermäßigte Steuersatz greift. Für steuerpflichtige Umsätze mit Sammlermünzen aus Edelmetallen gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz dann, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze der Münzen mehr als 250 % des auf Basis des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt. Für das Kalenderjahr 2026 ergibt sich laut aktuellem BMF-Schreiben Folgendes:
- Goldmünzen: Für steuerpflichtige Umsätze mit Goldmünzen muss der Unternehmer zur Bestimmung des zutreffenden Steuersatzes den Metallwert grundsätzlich anhand der aktuellen Tagespreise für Gold ermitteln. Maßgeblich ist der von der Londoner Börse festgestellte Tagespreis (Nachmittagsfixing) für die Feinunze Gold (1 Feinunze = 31,1035 g). Dieser in US-Dollar festgestellte Wert muss anhand der aktuellen Umrechnungskurse in Euro umgerechnet werden. Aus Vereinfachungsgründen kann der Unternehmer jedoch auch den letzten im November festgestellten Goldtagespreis für das gesamte folgende Kalenderjahr zugrunde legen. Für 2026 beträgt der Goldpreis (ohne Umsatzsteuer) 116.139 EUR/kg.
- Silbermünzen: Auch bei der Ermittlung des Metallwerts von Silbermünzen kann der Unternehmer statt der jeweiligen Tagesnotierung aus Vereinfachungsgründen den letzten im November festgestellten Preis je Kilogramm Feinsilber für das gesamte folgende Kalenderjahr zugrunde legen. Für 2026 ist die Wertermittlung nach einem Silberpreis (ohne Umsatzsteuer) von 1.464 EUR/kg vorzunehmen.
Hinweis: Das BMF-Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und steht auch auf der Homepage des BMF zur Verfügung.
Weitere Beiträge aus der Rubrik “Umsatzsteuer”
Kettenübertragung ohne Steuerfalle: So funktioniert die Geschäftsveräußerung im Ganzen
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Unternehmensübertragungen ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung. Insbesondere stellt sich bei mehrstufigen Übertragungen - sogenannten Durchgangserwerben - die Frage: Liegt eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) nach § 1 Abs. 1a Umsatzsteuergesetz vor oder eine steuerbare Lieferung mit entsprechenden Umsatzsteuerfolgen?
30.04.2026
Vermietung von Lagercontainern: Steuerfreie Fläche oder Umsatzsteuerfalle?
Werden Lagercontainer wie ein Grundstück vermietet - also umsatzsteuerfrei - oder handelt es sich um Betriebsvorrichtungen, die der Umsatzsteuer unterliegen? Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) hat diese Frage nun eindeutig beantwortet: Die Vermietung von Containern zu Lagerzwecken ist umsatzsteuerpflichtig.
28.04.2026
Neue Zwei-Stufen-Prüfung: Umsatzsteuerliche Behandlung dauerdefizitärer Einrichtungen
Mit Schreiben vom 20.01.2026 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die umsatzsteuerliche Behandlung dauerhaft defizitärer Einrichtungen, die gleichzeitig öffentliche Zuschüsse erhalten, neu geregelt und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) angepasst. Betroffen sind vor allem Kommunen und gemeinnützige Träger (z.B. Kultur-, Sport- oder Sozialeinrichtungen). Hintergrund ist die inzwischen umfangreiche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs. Auf Grundlage dieser Rechtsprechung führt das BMF für dauerhaft defizitäre Einrichtungen eine verbindliche Zwei-Stufen-Prüfung ein:
26.04.2026