Branchen Insights
Hinweis zum Jahresanfang: Grundsteuer nicht vergessen
14.01.2026
Das Jahr 2026 ist noch jung und wir möchten heute auf ein Thema aufmerksam machen, das im Alltag schnell untergeht, aber nicht aufgeschoben werden sollte: die Grundsteuer nach der Hauptfeststellung.
Die große Abgabe liegt zwar hinter uns, doch für viele endet das Thema damit nicht. Denn Änderungen an Grundstücken oder Immobilien müssen weiterhin aktiv gemeldet werden.
Wann müssen Sie tätig werden?
Immer dann, wenn sich seit der Hauptfeststellung etwas geändert hat, zum Beispiel:
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Neubau, Umbau oder Abriss
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Veränderungen der Wohn- oder Nutzfläche
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Nutzungsänderungen, etwa von privat zu gewerblich
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Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen
Diese Punkte können Einfluss auf den Grundsteuerwert haben und sind deshalb meldepflichtig.
Frist im Blick behalten
Wichtig ist vor allem der 31. März des Folgejahres.
Für Änderungen aus dem Jahr 2025 gilt eine Anzeigefrist bis zum 31. März 2026.
Alle Änderungen aus einem Jahr müssen bis zu diesem Datum beim Finanzamt angezeigt werden.
Wer sich früh kümmert, vermeidet spätere Rückfragen, Korrekturen oder unnötigen Zeitdruck.
Unser Tipp
Nutzen Sie den Jahresanfang für einen kurzen Realitätscheck:
Hat sich bei Ihrer Immobilie etwas geändert oder ist in nächster Zeit etwas geplant?
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Änderungsanzeige erforderlich ist, sprechen Sie uns gerne an. Wir schauen gemeinsam drauf und kümmern uns um alles Weitere.
Aktuelles
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