Die Inzidenzen sinken, die Impfquoten steigen und der Hochsommer ist da. Alle Parameter stehen darauf, dass die Pandemie bald überwunden sein könnte und wir hoffen alle, dass dies so bleibt. Um auch in den kommenden Monaten auf die Ausläufer der Krise vorbereitet zu sein, wurden die Förderungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe bis Ende September 2021 verlängert und noch einmal erweitert (Überbrückungshilfe III Plus). Die erweiterten Förderungen bauen auf den bisherigen Grundlagen zur Überbrückungshilfe III (u.A. Fixkostenhilfe ab 30 % Umsatzrückgang, Eigenkapitalzuschuss etc.) und zur Neustarthilfe auf. Darüber hinaus kommt es zu folgenden Ergänzungen: Restart-Prämie: Um Unternehmen zu helfen, ihre Beschäftigten möglichst schnell aus der Kurzarbeit zu holen und um Neueinstellungen zu fördern, wird eine neue Personalkostenhilfe eingeführt. Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bereits bestehenden Personalkostenpauschale eine sog. Restart-Prämie als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Wenn sich die Personalkosten im Juli 2021 im Vergleich zu Mai 2021 erhöhen, dann erhalten Unternehmen auf diese Differenz einen 60-prozentigen Zuschuss. Für den Fördermonat August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Dieses Instrument soll eine Anreizwirkung entfachen, möglichst schnell Beschäftigte aus der Kurzarbeit zurückzuholen bzw. neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen. Übernahme Kosten zur Verhinderung Insolvenz: Anwalts- und Gerichtskosten werden bis 20.000 € im Monat ersetzt, soweit diese für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen aufgewendet werden. Sobald eine Beantragung möglich ist und weitergehende FAQs zur Verfügung stehen, werden wir Sie entsprechend informieren. Bis dahin sind wir aktuell noch stark in die Beantragung der Überbrückungshilfe III involviert, da diese durch ehebliche Änderungen und Erläuterungen in den FAQ mittlerweile leider sehr kleinteilig geworden ist. Dies bringt in einigen Fällen leider einen stark erhöhten Arbeits- und Prüfungsaufwand mit sich, um für SIe das Bestmögliche aus den Förderungen rauszuholen. Es bleibt also weiter spannend, allerdings in der großen Hoffnung ab Herbst über diesen Newsletter über viele andere und neue spannende Themen außerhalb von Überbrückungshilfen informieren zu können. 😉 Bleiben Sie weiter gesund und genießen Sie das hochsommerliche Wetter! |
Liebe Grüße Ihre Mertens Schabow Steuerberatungsgesellschaft |