KUG
Progressionsvorbehalt und Auswirkung auf die Einkommensteuererklärung 2020
Durch die Corona Krise gibt es in Deutschland so viel
Kurzarbeit wie noch nie. Die Agentur für Arbeit meldet Ende April 10,1
Millionen Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit geschickt wurden. Doch welche
Auswirkungen hat der Bezug von Kurzarbeitergeld, für den Arbeitnehmer, vor
allem in Hinsicht auf seine private Steuer. Dies haben wir Ihnen in den
folgenden Punkten erörtert und dargestellt.
Welche steuerlichen
Auswirkungen hat eigentlich der Bezug von Kurzarbeitergeld?
Die Hilfe von der Agentur für Arbeit wird zwar steuerfrei
ausbezahlt, jedoch unterliegt das Kurzarbeitergeld dem sogenannten
„Progressionsvorbehalt“. Viele Kurzarbeiter sollten sich darauf einstellen, im
kommenden Jahr eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 zu erstellen und
eventuell Steuern nachzuzahlen. Denn wer Entgeltersatzleistungen von mehr als
410€ im Jahr erhalten hat, ist verpflichtet eine Einkommensteuererklärung bei
seinem Finanzamt einzureichen. Dies gilt nicht nur für Arbeitslosengeld und
KUG, sondern auch für Kranken- und Elterngeld.
Warum kann der
Progressionsvorbehalt zu Steuernachzahlungen führen?
Als erstes wird bei der Berechnung des Steuersatzes das zu
versteuernde Einkommen ermittelt. Danach wird das Kurzarbeitergeld
hinzugerechnet. Aus dieser Summe wird der neue Steuersatz ermittelt. Somit
fällt der Steuersatz durch die KUG Zahlungen höher aus. Mit diesem Steuersatz
wird dann das steuerpflichtige Einkommen besteuert. Der Progressionsvorbehalt
kann also dazu führen, dass viele Arbeitnehmer im Jahr 2021 für das Jahr 2020
Steuern nachzahlen müssen.
Beispiel 1:
Ledig |
|
Einkommen ohne KUG |
|
Einkommen mit KUG |
|
Normalfall ohne Corona |
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||||||
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|||||
Kurzarbeitergeld |
0,00 |
3.000,00 |
– |
|||
zu versteuerndes Einkommen |
40.000,00 |
40.000,00 |
48.000,00 |
|||
Bemessungsgrundlage Steuersatz |
40.000,00 |
43.000,00 |
48.000,00 |
|||
Einkommensteuer |
8.452,00 |
8.850,00 |
11.369,00 |
|||
Durchschnittlicher Steuersatz |
21,0000% |
|
22,1255% |
|
24,0000% |
Die steuerliche
Mehrbelastung liegt in diesem Fall bei 398,00 €.
Beispiel 2:
Verheiratet |
|
Einkommen ohne KUG |
|
Einkommen mit KUG |
|
Normalfall ohne Corona |
|
||||||
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|
|||||
Kurzarbeitergeld |
0,00 |
5.000,00 |
– |
|||
zu versteuerndes Einkommen |
45.000,00 |
45.000,00 |
54.000,00 |
|||
Bemessungsgrundlage Steuersatz |
45.000,00 |
50.000,00 |
54.000,00 |
|||
Einkommensteuer |
6.034,00 |
6.685,00 |
8.580,00 |
|||
Durchschnittlicher Steuersatz |
13,0000% |
|
14,8560% |
|
16,0000% |
Die steuerliche
Mehrbelastung liegt in diesem Fall bei 651,00 €.
Wie kann der
Arbeitgeber finanzielle Nachteile abmildern?
Um die finanziellen Nachteile auszugleichen, die einem
Arbeitnehmer durch das Kurzarbeitergeld entstehen, kann der Arbeitgeber einen
Zuschuss zum KUG gewähren. Dieser ist bis zu 80 % des ausgefallenen Lohnes
steuerpflichtig ABER dafür sozialversicherungsfrei.
Gibt es weitere
Auswirkungen durch den Bezug von Kurzarbeitergeld?
Leider hat Kurzarbeitergeld auch eine Auswirkung auf die späteren Rentenbezüge. Die Beiträge zur Rentenversicherung bemessen sich beim Bezug von Kurzarbeitergeld am Nettolohn. Die niedrigeren Beiträge führen später zu verringerten Rentenzahlungen.
Leiten Sie diese Informationen gerne an Ihre Mitarbeiter
weiter.
Bei Fragen melden Sie sich jederzeit gerne bei uns. Wir
helfen da Ihnen weiter! J