Informationen zum Transparenzregister

Am 1. August 2021 trat das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft. Wesentliche Neuerung ist die Umstellung des bisherigen Auffangregisters zu einem Transparenz-Vollregister. Damit enthält das Register künftig umfassendere Datensätze zu den wirtschaftlich Berechtigten in einem strukturierten einheitlichen Format.

Bislang galten die Mitteilungspflichten bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) und eingetragenen Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) zumindest dann als erfüllt, wenn sich die erforderlichen Angaben bereits aus anderen öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister oder Partnerschaftsregister) ergaben, sog. Mitteilungsfiktion. Diese Erleichterung ist nun durch eine Gesetzesänderung zum 1. August 2021 ersatzlos weggefallen. Damit sind nun alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet und zwar unabhängig davon, ob sich die er­for­der­li­chen An­ga­ben be­reits aus anderen öf­fent­li­chen Re­gis­tern (z.B. Han­dels-, Part­ner­schafts-, Un­ter­neh­mens­re­gis­ter) er­ge­ben. Alle Gesellschaften, die bisher von der Mitteilungsfiktion gemäß § 20 Abs. 2 GwG a.F. profitiert haben, müssen nun dem Transparenzregister ihren wirtschaftlich Berechtigten mitteilen.


Hierfür gelten folgende Übergangsfristen, (§ 59 Abs. 8 GwG n.F.):

  • Aktiengesellschaft, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien bis zum 31. März 2022
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft bis zum 30. Juni 2022
  • in allen anderen Fällen (z. B. eingetragene Personengesellschaften) bis spätestens zum 31. Dezember 2022
  • Erleichterungen wurden lediglich für Vereine geschaffen (§ 20a GwG n.F.). Denn hier werden die Daten unter bestimmten Voraussetzungen automatisiert aus dem Vereinsregister in das Transparenzregister übertragen.


Zen­tra­ler An­knüp­fungs­punkt für die Mit­tei­lungs­pflicht ge­gen­über dem Trans­pa­renz­re­gis­ter ist die Stel­lung ei­nes An­teils­in­ha­bers als “wirt­schaft­lich Be­rech­tig­ter”. Der Be­griff ist in § 3 Abs. 1 GwG, auf den § 19 Abs. 1 GwG ver­weist, le­gal de­fi­niert. Da­nach ist un­ter ei­nem “wirt­schaft­lich Be­rech­tig­ten” aus­schließ­lich ei­ne na­tür­li­che Per­son zu ver­ste­hen, in de­ren Ei­gen­tum oder un­ter de­ren Kon­trol­le eine juristische Person/ Gesellschaft oder Rechtsgestaltung letzt­lich steht oder auf de­ren Ver­an­las­sung ei­ne Trans­ak­ti­on letzt­lich durch­ge­führt oder ei­ne Ge­schäfts­be­zie­hung letzt­lich be­grün­det wird.

Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zählt zu den wirtschaftlich Berechtigten jede na­tür­li­che Per­son, die un­mit­tel­bar oder mit­tel­bar

  • mehr als 25 Prozent der Ka­pi­tal­an­tei­le hält,
  • mehr als 25 Prozent der Stimm­rech­te kon­trol­liert oder
  • auf ver­gleich­ba­re Wei­se Kon­trol­le aus­üben kann.

Mittelbare Kontrolle liegt insbesondere vor, wenn entsprechende Anteile von einer oder mehreren Vereinigungen nach § 20 Absatz 1 gehalten werden, die von einer natürlichen Person kontrolliert werden, vgl. § 3 Abs 2 GWG. Kontrolle liegt insbesondere vor, wenn die natürliche Person unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf die Vereinigung nach § 20 Absatz 1 ausüben kann, § 3 Abs. 2 GwG.

Mit der Einführung des Trans­pa­renz­re­gis­ters und dem Wegfall der bisherigen Mitteilungsfiktion ent­ste­hen für Un­ter­neh­men neue Mel­de­pflich­ten und da­mit ad­mi­nis­tra­ti­ver Auf­wand. Be­trof­fe­ne Ge­sell­schaf­ten soll­ten sich schnell Klar­heit dar­über schaf­fen, ob und wel­che wirt­schaft­li­chen Be­rech­tig­ten an das Trans­pa­renzregis­ter zu mel­den sind.


Gerne erstellen wir für Sie die entsprechenden Eintragungen entsprechend bis zum 30.06.2022, so dass Sie fristgerecht sämtlichen Verpflichtungen nachgekommen sind.

Das Honorar beläuft sich hier pro Eintragung auf 125 Euro zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.

Sofern wir für Sie die Eintragung vornehmen sollen, bitten wir Sie das Formular auszufüllen und an uns zu übersenden.
Unser Formular finden Sie unter folgendnen Link: 
https://mertens-schabow.de/transparenzregister/

Bei Fragen zu unserem Formular rufen Sie jederzeit auch gerne durch. ­­­