Herbst 2024: Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt – Was Sie wissen müssen!

30. Oktober 2024 | Geschrieben von Josephine

Effizienter, transparenter, einfacher – Die Wirtschafts-Identifikationsnummer revolutioniert den steuerlichen Datenaustausch in Deutschland. Sie denken dabei zuerst an Ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer? Dann sind Sie schon auf der richtigen Fährte. Wirtschaftlich Tätige erhalten ab 2024 die Wirtschaft-Identifikationsnummer.

Ab November 2024 wird allen wirtschaftlich Tätigen und Unternehmen in Deutschland automatisch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugewiesen. Diese neue Nummer erleichtert den Datenaustausch zwischen Behörden und soll Verwaltungsprozesse vereinfachen. Sie dient der eindeutigen und dauerhaften Identifizierung von Personen und Unternehmen im Besteuerungsverfahren – ohne, dass ein Antrag gestellt werden muss.

Einführung der W-IdNr.: Hintergrund und Ziel

Die Einführung der W-IdNr. basiert auf der bereits 2003 eingeführten gesetzlichen Grundlage des § 139c AO. Zweck ist die eindeutige Identifizierung von wirtschaftlich tätigen Personen und Unternehmen im Besteuerungsverfahren.

Mit der W-IdNr. soll die Kommunikation zwischen Unternehmen, Behörden und anderen Stellen deutlich erleichtert werden. Besonders für Steuerpflichtige, die regelmäßig mit Behörden oder Steuerberatern zu tun haben, wird der Datenaustausch effizienter. Auch die Verwaltungsprozesse sollen dadurch insgesamt optimiert werden.

Die W-IdNr. wird beim Statistischen Bundesamt im Unternehmensbasisdatenregister als bundeseinheitliche Kennziffer geführt. Sie bleibt dauerhaft bestehen und wird frühstens 20 Jahre nach dem Ende aller wirtschaftlichen Tätigkeiten des Betroffenen gelöscht.

Zuteilung der W-IdNr.: Wer ist betroffen?

In Deutschland erhalten alle Personen, die wirtschaftlich tätig sind, eine W-IdNr. Dazu zählen alle

  • Natürlichen Personen: Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Personen in der Land- und Forstwirtschaft. Ausnahme: Personen, die ausschließlich Vermögensverwaltung betreiben, erhalten keine W-IdNr.
  • Juristische Personen: GmbHs, AGs, eingetragene Vereine und Stiftungen – unabhängig davon, ob sie wirtschaftlich tätig sind.
  • Personenvereinigungen: OHGs, KGs und Partnergesellschaften.

In einigen Fällen können wirtschaftliche Tätige mehrere W-IdNr. erhalten, wenn sie verschiedene Tätigkeiten ausüben. Dies gilt auch für Unternehmer mit mehreren Betrieben oder Standorten.

Wichtige steuerliche Nummern im Überblick

Steuerpflichtige können somit bis zu vier steuerlich relevante Nummern besitzen:

  • Steuer-ID: Dient der eindeutigen Zuordnung von Steuerdaten zu einer Person.
  • Steuernummer: Wird vom Finanzamt verwendet, um die Steuerakten einer Person zu führen.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Erlaubt die eindeutige Identifizierung gegenüber anderen Unternehmen im EU-Binnenmarkt.
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer: Dient der Erfassung wirtschaftlicher Aktivitäten.

Diese Nummern trennen den betrieblichen Bereich klar vom privaten und erleichtern den Behörden die Zuordnung der entsprechenden Steuerdaten.

Aufbau der W-IdNr.

Die W-IdNr. besteht aus: Dem Präfix „DE“, neun Ziffern und einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal.

Ihr Aufbau ähnelt der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wobei sie, sofern die Voraussetzungen des § 27a Abs. 1 UstG erfüllt sind, deren Funktion übernimmt.

Das fünfstellige Unterscheidungsmerkmal wird jedem wirtschaftlich Tätigen fortlaufend für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit zugewiesen, beginnend mit der Nummer 00001. Das Unterscheidungsmerkmal ist fest mit einer Steuernummer verknüpft, unter der der Betrieb oder die Betriebsstätte beim zuständigen Finanzamt geführt wird. Dieses Merkmal wird jedoch erst dann vergeben, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Verwaltung und Nutzung der W-IdNr.

Die W-IdNr. wird nicht nur von den Finanzbehörden genutzt. Auch andere öffentliche Stellen wie Krankenkassen, Sozialversicherungsträger und Arbeitsämter können sie zur internen Zuordnung verwenden. Im Gegensatz zur Steuer-ID, die strengen Datenschutzbestimmungen unterliegt, ist die W-IdNr. aufgrund der höheren Öffentlichkeit von Unternehmensdaten für mehr Stellen zugänglich.

Zuteilungsverfahren: Was müssen Betroffene wissen?

Die Vergabe der W-IdNr, erfolgt automatisch. Durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Die Zuteilung beginnt im November 2024 und wird stufenweisen bis 2026 abgeschlossen sein.

Es gibt zwei Wege der Mitteilung:

  • Öffentliche Mitteilung: Für wirtschaftlich Tätige, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen.
  • Mitteilung über Elster: Für wirtschaftlich Tätige, die über keine USt-IdNr. verfügen.

 

Mit der Einführung der W-IdNr. wird ein weiterer Schritt zur Optimierung der Verwaltungsprozesse vollzogen. Ab Herbst 2024 erhalten alle wirtschaftlich Tätigen diese Nummer automatisch, was den Datenaustausch und die Kommunikation im Besteuerungsverfahren erheblich erleichtern wird. Wenn Sie Fragen zur W-IdNr. haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

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